Verwechslungsgefahr – mobell.de

§ 14 Abs. 5, 6, § 19 MarkenG OLG Düsseldorf v. 23.09.2003 – I-20 U 158/02 Das OLG Düsseldorf bejahte entgegen der Auffassung der Vorinstanz die Verwechslungsgefahr zwischen dem Domainnamen mobell.de des Beklagten und der Marke und Firmenbezeichnung „Mobelli“ der Klägerin. Es untersagte der Beklagten bezüglich der Waren der Klägerin die Nutzung des Domainnamens im […]