Admin-C haftet für Spam

Nach einer Entscheidung (PDF-Datei) des Landgericht Berlin haftet der Admin-C einer Domain für darüber versandte unerwünschte E-Mail-Werbung. Dies entschied das Landgericht mit Beschluss vom 26. September 2005 (Az. 16 O 718/05). Quelle: heise

Dringend gesucht: VG Kassel – 1 E 25/91

In privater Sache bräuchte ich dringend das Urteil des VG Kassel, Az. 1 E 25/91. Inhaltlich muss es sich um das Thema GEZ handeln. Ich habe bereits bei beck-online recherchiert, das Aktenzeichen lässt sich dort jedoch leider nicht finden. Auch eine Recherche im Internet half nicht wirklich weiter. Daher habe ich noch nicht einmal eine […]

BGH-Vorschau

Der BGH hat die aktuelle Entscheidungsvorschau online gestellt (PM 133/2005 – Vorschau auf Entscheidungen in den nächsten Monaten des Jahres 2005).