BGH bestätigt Titelschutz für Apps, verneint jedoch Rechte an der beschreibenden Bezeichnung „wetter.de“

In dem Streit zwischen dem Anbieter der Wetter-App „wetter.de“ und einem Konkurrenten wegen der Benutzung der Bezeichnungen „wetter DE“, „wetter-de“ und „wetter-DE“ in Verbindung mit einem Konkurrenzangebot konnte sich der BGH erstmals mit der Frage der Titelschutzfähigkeit von Apps befassen. In seiner Entscheidung vom 28.01.2016 (Az.: I ZR 202/14) bestätigte der BGH, dass Apps für mobile Endgeräte wie […]