lotto-betrug.de

Das Landgericht Frankfurt/Main (Beschluss v. 30.03.2006, Az.: 2/03 0 112/05) fügt eine neue Entscheidung zu der kurzen Liste, in der ein Domain-Name durch das Grundrecht auf freie Meinungsäusserung (Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz) gedeckt ist. Der Domain-Name lotto-betrug.de stellt demnach keine Tatsachenbehauptung auf. Quelle: Domain-Newsletter, Ausgabe #311