Verkaufsaufangebot generischer Domains nicht unlauter

Oberlandesgericht Dresden bestätigt LG Leipzig in Sachen kettenzüge.de Das Oberlandesgericht Dresden (14 U 2293/05) hat am heutigen Tage durch sog. „Tischurteil“, d.h. unmittelbar in der mündlichen Berufungsverhandlung, die Berufung auf das Urteil des Landgericht Leipzig (MMR 2006, 113) in der Sache kettenzüge.de zurückgewiesen. Die Revision wurde nicht zugelassen. Der Senat stützte die erstinstanzliche Entscheidung insbesondere […]