Flughafen Weeze scheitert mit Namensklage

Mit seiner Namensklage ist der Flughafen Weeze vor dem Oberlandesgericht Köln gescheitert. Nach einem am Freitag verkündeten Urteil (6 U 25/05) ist die Bezeichnung „Airport Düsseldorf Weeze“ eine Irreführung. Der Verbraucher erwarte unter diesem Begriff einen Flughafen, der in der Nähe, nicht aber rund 70 Kilometer von Düsseldorf entfernt liege. […] Als unzulässig befanden sie […]