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Meistgelesene Artikel
16. Dezember 2011 | Kategorien: Domainrecht, UDRP | Bislang keine Kommentare
Der US-amerikanische Snowboard Hersteller K-2 Corporation, Inhaber der Markenrechte der in Verbindung mit Snowboards genutzten Marke „RIDE“, ging im Wege des UDRP-Verfahrens gegen seinen österreichischen Konkurrenten HTM Sport GmbH, Inhaber der ebenfalls in Verbindung mit Snowboards genutzten Marke „HEAD“, wegen der Registrierung des Domainnamens “ridehead.com” vor und unterlag (K-2 Corporation v. HTM Sport GmbH, WIPO Case No. D2011-1709). [Weiterlesen]
6. Dezember 2011 | Kategorien: Domainrecht, Namensrecht | Bislang keine Kommentare
Wie rosenheim24.de berichtet, wurde der heutige Termin zur mündlichen Verhandlung in o.g. Rechtsstreit, über den bereits berichtet wurde, auf Antrag der Alfons-Schuhbeck-Seite um ein halbes Jahr verschoben um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
1. Dezember 2011 | Kategorien: Domains | Bislang keine Kommentare
Die Vergabestelle von Domainnamen unter der französischen ccTLD “.fr” AFNIC ändert zum 06.12.2011 die Vergabebestimmungen. Bislang konnten nur natürliche und juristische Personen mit Sitz in Frankreich, französische Staatsbürger oder Inhaber von französischen Marken “.fr”-Domainnamen registrieren. Nach Art. 5.1 der neuen Vergabebestimmungen ist jede natürliche oder juristische Person mit Sitz in einem der europäischen Länder, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz zur Registrierung berechtigt.
29. November 2011 | Kategorien: Domainrecht, Namensrecht | 2 Kommentare
Das Traunsteiner Tagblatt berichtet über einen Rechtsstreit um den Domainnamen “schuhbeck.com”. Danach hat Meisterkoch Alfons Schuhbeck einen Verwandten unter Berufung auf die Entscheidung shell.de des BGH (BGH GRUR 2002, 622) auf Herausgabe des Domainnamens “schuhbeck.com” verklagt.
Der Bundesgerichtshof hatte im Streit des Ölkonzerns Shell mit einer natürlichen Person um den Domainnamen “shell.de” entschieden, dass im Streit zwischen zwei gleichnamigen ausnahmsweise vom Prinzip “first come, first served” bei der Domainregistrierung abgewichen werden kann, wenn
einer der beiden Namensträger eine überragende Bekanntheit genießt und der Verkehr seinen Internet-Auftritt unter diesem Namen erwartet, der Inhaber des Domain-Namens dagegen kein besonderes Interesse gerade an dieser Internet-Adresse dartun kann.
In diesem Fall kann der Inhaber des Domainnamens nach Ansicht des BGH verpflichtet sein, seinem Namen in der Internet-Adresse einen unterscheidenden Zusatz beizufügen.
In der selben Entscheidung hat der BGH allerdings auch entschieden, dass dem Berechtigten gegenüber dem nichtberechtigten Inhaber eines Domainnamens kein Anspruch auf Überschreibung, sondern nur ein Anspruch auf Löschung des Domainnamens zusteht.
Der Entscheidung des LG München I darf vor diesem Hintergrund mit Interesse entgegen gesehen werden. Termin zur mündlichen Verhandlung ist am 06.12.2011.
23. November 2011 | Kategorien: Markenrecht | Bislang keine Kommentare
Die Einteilung von Waren und Dienstleistungen, für die mit einer Markenanmeldung Schutz begehrt werden, erfolgt in insgesamt 45 Klassen, davon 34 Warenklassen (Klasse 1 – 34) und 11 Dienstleistungsklassen (Klassen 35 – 45). Dabei richtet sich die Einteilung nach der Internationalen Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken (Klassifikation von Nizza) in der seit dem 01.01.2007 gültigen neunten Ausgabe.
Ab dem 01.01.2012 wird die zehnte Ausgabe der Nizzaer Klassifikation verbindlich, die zahlreiche Änderungen zur bislang geltenden Ausgabe enthält, unter anderem die Neuregelung der Nahrungsergänzungsmittel und Lebensmittelzusatzstoffe, die Aufgabe der Differenzierung bei Unterhaltungs- und Spielgeräten, zahlreiche Klassenänderungen von der Klasse 9 in andere Klassen, klarstellende Hinweise bezüglich der Dienstleistungen des Leasing und des Franchising, die Änderung der Klassifizierung für Windeln und die Anpassung der Klassenüberschrift der Klasse 9. Einzelheiten zu den Änderungen sind in der “Übersicht über die wesentlichen Änderungen der Internationalen Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken (Klassifikation von Nizza) zum 1. Januar 2012” des DPMA enthalten.
23. November 2011 | Kategorien: Domainrecht, UDRP | Bislang keine Kommentare
Die SAP AG und die Swatch Ltd. unterlagen beide bei dem Versuch, Domainnamen ehemaliger Geschäftspartner im Wege eines Schiedsverfahrens nach der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) übertragen zu bekommen. In beiden Fällen scheiterte der jeweilige Beschwerdeführer an dem erforderlichen Nachweis der bösgläubigen Registrierung. [Weiterlesen]
15. November 2011 | Kategorien: Domainrecht, UDRP | Bislang keine Kommentare
Die Rugby World Cup Limited ging auf Gund ihrer Marken “RUGBY WORLD CUP” und “RUGBY WORLD CUP 2011″ im Wege des UDRP-Verfahrens gegen die Registrierung des Domainnamens “worldcup2011.com” vor und unterlag (Rugby World Cup Limited v. Andreas Gyrre, WIPO Case No. D2011-1520).
Der Schiedsrichter kam zu dem richtigen Ergebnis, dass zwischen den Marken der Beschwerdeführerin und dem Domainnamen keine verwechslungsfähige Ähnlichkeit im Sinne des § 4(a)(i) der UDRP bestehe, da es einfach zu viele verschiedene Weltmeisterschaften (“World Cups”) gebe.
The Panel cannot conclude that the Domain Name <worldcup2011.com> is confusingly similar to the marks RUGBY WORLD CUP and RUGBY WORLD CUP 2011. There are simply too many “world cups” out there for the Panel to find likely confusion between the Domain Name itself and the marks in which Complainant holds rights.
[...]
In sum, for the reasons mentioned, this Panel finds the absence of the word “rugby” (or other word recognizably evocative of that term) from the Domain Name is fatal to this Complaint under the Policy. This is not to say, of course, that Complainant could not make out some case of infringement, unfair competition, or breach of contract, based on the overall alleged activities of Respondent, in another forum. But such matters are beyond the scope of the Policy.
Weitere Informationen zur UDRP finden Sie im Beitrag Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP).
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