Unberechtigte Domainregistrierung – wesergold.com/.net/.org/.info

Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy

WIPO Arbitration and Mediation Center
Wesergold Getränkeindustrie GmbH & Co. KG v. Klaus-Juergen Waschkewitz
Verfahren Nr. D2004-0671

Eine weitere deutschsprachige Entscheidung. Es ging um die bereits bezeichneten wesergold-Domainnamen.
Der Beschwerdegegner brachte vor, er habe sich die Domainnamen für ein „eventuelles eigenes Projekt“ gesichert.

Es habe keine Absicht bestanden, diese zu verkaufen. Kurze Zeit danach, noch im März 2003, habe er die Idee des Projektes jedoch aufgegeben und sich zum Verkauf der Domainnamen entschieden.

Zudem berief er sich darauf, dass die Bezeichnung seine „Schöpfung“ sei:

Der Beschwerdegegner trägt vor, daß die Domainnamen allein seiner Phantasie entsprungen seien. Er ist der Ansicht, daß das Wort WESERGOLD sich zusammensetze aus dem Namen eines deutschen Flusses und einer Bezeichnung für ein Edelmetall, d.h. nur aus den beiden Substantiven „Weser“ und „Gold“, weshalb die Schreibweise „WeserGold“ sinnvoll sei.

Der Einzelpanelist ließ diese Argumentation nicht ausreichen und verneinte zu Recht das berechtigte Interesse des Beschwerdegegners. Darüberhinaus sah er die Registrierung und Nutzung der Domainnamen als bösgläubig an.

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