jägermeister.net

Die Mast-Jägermeister AG bekam von der WIPO die Domain jägermeister.net zugesprochen (WIPO Case No. D2005-0034).
Der Beschwerdegegner wollte unter dem Domainamen eine Fan-Seite betreiben. Er war wohl bereits vor Einreichung der Beschwerde bei der WIPO mit der Beschwerdeführerin in Kontakt und hatte dieser versprochen, den Domainnamen an sie zu übertragen. Dies ist ihm nun zum Verhängnis geworden: Die Beschwerdeführerin betrachtete gerade die Nichtübertragung des Domainnamens trotz Versprechen als bösgläubig. Dem ist das Panel gefolgt.
Zum einen hatte der Beschwerdegegner noch keine nachweisbaren Vorbereitungen zur Domainnutzung getroffen. Eine dahingehende reine Behauptung genügte dem Panel nicht.

a mere allegation of intention to use the domain name in this way cannot on its own create a valid defence against an UDRP complaint

Zum anderen sah auch das Panel in der Nichteinlösung des Übertragungsversprechens eine bösgläubige Nutzung des Domainnamens:

The fact that the Respondent has registered a domain name which is similar to a very well known trademark internationally, and even not fulfilled his promise to transfer the domain name, shows bad faith on the part of the Respondent.

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.