Alternative Streitbeilegungsverfahren nach der UDRP

Nach § 4(i) der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP), einem von der Internet-Verwaltung Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) eingeführten Schlichtungsverfahren zur Lösung von Domainnamenstreitigkeiten, kann der Beschwerdeführer die Übertragung oder die Löschung des streitgegenständlichen Domainnamens bzw. der streitgegenständlichen Domainnamen beantragen, eine Rechtsfolge, die über den Rechteinhabern nach deutschem Recht in Fällen von Markenverletzung regelmäßig zustehenden Unterlassungsanspruch deutlich hinausgeht. Damit stellt die UDRP ein interessanten Werkzeug zur Unterbindung von rechtmissbräuchlicher Domainregistrierungen dar.

Die UDRP ist anwendbar auf Streitfälle um Second-Level-Domainnamen unter den generischen Top-Level-Domainnamen (gTLDs) wie „.com“, „.net“ und „.org“. Daneben gibt es eine ganze Reihe von Ländern, die die UDRP identisch oder mit Änderungen für die eigene country-code Top-Level-Domainnamen (ccTLDs) übernommen haben, darunter Australien („.au“), Frankreich („.fr“), oder Spanien („.es“).

Nach dem Wortlaut des § 4(a) der UDRP besteht ein Übertragungsanspruch bezüglich eines Domainnamens immer dann, wenn dieser
i) mit einer Marke oder einem Dienstleistungszeichen des Beschwerdeführers identisch oder verwechslungsfähig ähnlich ist („your domain name is identical or confusingly similar to a trademark or service mark in whichthe complainant has rights“), und
ii) der Domaininhaber selbst keine Rechte oder berechtigte Interessen an dem Domainnamen hat („you have no rights or legitimate interests in respectof the domain name“), und
iii) der Domainname bösgläubig registriert wurde und benutzt wird („your domain name has been registered and is being used in bad faith“).

Statistisch gesehen weisen die Schiedsgerichte der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO), die als einer von derzeit vier Dispute-Resolution Service Provider für Verfahren nach der UDRP zugelassen ist, Beschwerden in nur 10,6 % der Fällen zurück. In den meisten Fällen wird auf Übertragung des streitgegenständlichen Domainnamens bzw. der streitgegenständlichen Domainnamen erkannt (65 %) oder das Verfahren eingestellt (23,3 %). In den verbleibenden 1,1 % der Fälle wird auf Löschung des Domainnamens erkannt. Weitere Details lassen sich der aktuellen Statistik der WIPO entnehmen.

Weitere Informationen zur UDRP finden Sie im Beitrag Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP).

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