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OLG Frankfurt am Main: „vw.de“ – Anspruch auf Zuteilung einer zweistelligen .de-Domain (Urteil vom 29.04.2008 – 11 U 32/04)

Der Automobilhersteller Volkswagen hat einen kartellrechtlichen Anspruch gegen die DENIC eG auf Zuteilung einer zweistelligen .de-Domain (hier: „vw.de“), da anderenfalls gegenüber Mitbewerbern (z.B. BMW mit ihrer Domain „bmw.de“) eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung vorliegt. Der Volltext ist hier abrufbar.