BGH: raule.de – Namensschutz bei Vorname als Domain (Urteil vom 23.10.2008 – I ZR 11/06)
Als Namensträger, der – wenn er seinen Namen als Internetadresse hat registrieren lassen – einem anderen Namensträger nicht weichen muss, kommt auch der Träger eines ausgefallenen und daher kennzeichnungskräftigen Vornamens (hier: Raule) in Betracht. Volltext: Urteil des BGH vom 23.10.2008, Az. I ZR 11/06