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BGH: raule.de – Namensschutz bei Vorname als Domain (Urteil vom 23.10.2008 – I ZR 11/06)

Als Namensträger, der – wenn er seinen Namen als Internetadresse hat registrieren lassen – einem anderen Namensträger nicht weichen muss, kommt auch der Träger eines ausgefallenen und daher kennzeichnungskräftigen Vornamens (hier: Raule) in Betracht. Volltext: Urteil des BGH vom 23.10.2008, Az. I ZR 11/06

KG Berlin: Angabe des abgekürzten Vornamens im Impressum

Das KG Berlin hat mit Beschluss vom 11.04.2008 (Az. 5 W 41/08) entschieden, dass eine vorschriftswidrige Abkürzung des Vornamens des Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG im Impressum – anders als die Angabe des nur abgekürzten Vornamens eines Einzelunternehmers (GRUR-RR 2007, 328 f.) – gemäß § 3 UWG als Bagatellverstoß und nicht als unlautere Wettbewerbshandlung […]