AG München: Abmahnkosten sind mit Umsatzsteuer zu erstatten – Fliegender Gerichtsstand bei Ansprüchen aus Namensrecht
Das AG München hatte mit Urteil vom 03.11.2017 (Az.: 142 C 9400/17) über den Kostenerstattungsanspruch aus einer auf Namensrecht nach § 12 BGB gestützten Abmahnung wegen der Registrierung von Domainnamen zu entscheiden. In der Sache war der Fall klar: die registrierten Domainnamen stimmten mit dem namensrechtlich geschützten Firmennamen der Klägerin identisch überein, die Domaininhaberin hatte […]