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UDRP: Erwähnung einer Bezeichnung in einem Tweet nicht zur Begründung nichteingetragener Markenrechte geeignet

In einer aktuellen Entscheidung in einem Verfahren nach der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) wurde der Panelist mit der Behauptung des Beschwerdeführers konfrontiert, er habe die Bezeichnung “La Bomba Ibiza” am 12.01.2013 innerhalb eines Tweets auf Twitter benutzt und damit nichteingetragene Markenrechte (sog. „unregistered trademark rights“) im Sinne der UDRP begründet (Play Club by […]