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BGH: airdsl (Urteil vom 14.05.2009 – I ZR 231/06)

Urteil des BGH vom 14.05.2009, Az. I ZR 231/06 Leitsätze des Gerichts: a) Der Schutz eines Domainnamens als Werktitel nach § 5 Abs. 1 und 3 MarkenG kann grundsätzlich erst einsetzen, wenn das über den Domainnamen erreichbare titelschutzfähige Werk weitgehend fertiggestellt ist. b) Für die Vorverlagerung des Schutzes eines Werktitels durch eine Titelschutzanzeige reicht die […]