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BGH bestätigt Titelschutz für Apps, verneint jedoch Rechte an der beschreibenden Bezeichnung „wetter.de“

In dem Streit zwischen dem Anbieter der Wetter-App „wetter.de“ und einem Konkurrenten wegen der Benutzung der Bezeichnungen „wetter DE“, „wetter-de“ und „wetter-DE“ in Verbindung mit einem Konkurrenzangebot konnte sich der BGH erstmals mit der Frage der Titelschutzfähigkeit von Apps befassen. In seiner Entscheidung vom 28.01.2016 (Az.: I ZR 202/14) bestätigte der BGH, dass Apps für mobile Endgeräte wie […]

DietsDontWork.com – Autor des Buchs „Diets Don’t Work“ scheitert im UDRP-Verfahren

Der Autor des nach eigenen Aussagen bekannten Buchs „Diets Don’t Work“ scheiterte bei dem Versuch, den Domainnamen „DietsDontWork.com“ im UDRP-Verfahren übertragen zu bekommen (Walter P. Maksym, Jr. v. Dzone Inc., Yeonju Hong, WIPO Case No. D2012-0869). Da der Beschwerdeführer keine Markenrechte an der Bezeichnung „Diets Don’t Work“ hat, hätte er, um im UDRP-Verfahren erfolgreich sein […]

UDRP und Titelschutz? WeWillRockYou.com (Queen Productions Limited, Duck Productions Limited, Queen Music Limited v. Daniel Stanojevic, WIPO Case No. D2011-1001)

Die bekannte Band Queen (bzw. deren Produktionsgesellschaften) haben ein Verfahren nach der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) angestrengt und die Übertragung des Domainnamens „WeWillRockYou.com“ beantragt, der bereits im Jahre 1997 durch den Beschwerdegegner registriert wurde (Queen Productions Limited, Duck Productions Limited, Queen Music Limited v. Daniel Stanojevic, WIPO Case No. D2011-1001). Problematisch in […]

BGH: EIFEL-ZEITUNG (Urteil vom 18.06.2009 – I ZR 47/07)

BGH: EIFEL-ZEITUNG (Urteil vom 18.06.2009 – I ZR 47/07) Leitsätze des Gerichts: a) Der Schutz eines Werktitels nach § 5 Abs. 1 und 3 MarkenG setzt einen befugten Gebrauch voraus. Ein befugter Gebrauch liegt im Verhältnis zwischen Titelgläubiger und -schuldner nicht vor, solange die Benutzung des Werktitels dem Titelschuldner durch ein vollstreckbares Unterlassungsgebot verboten ist. […]

BGH: airdsl (Urteil vom 14.05.2009 – I ZR 231/06)

Urteil des BGH vom 14.05.2009, Az. I ZR 231/06 Leitsätze des Gerichts: a) Der Schutz eines Domainnamens als Werktitel nach § 5 Abs. 1 und 3 MarkenG kann grundsätzlich erst einsetzen, wenn das über den Domainnamen erreichbare titelschutzfähige Werk weitgehend fertiggestellt ist. b) Für die Vorverlagerung des Schutzes eines Werktitels durch eine Titelschutzanzeige reicht die […]