BGH veröffentlicht Begründung der Entscheidung um die Tippfehler-Domain (Typodomain) wetteronlin.de (Urteil vom 22.01.2014, Az. I ZR 164/12)
Nachdem der Bundesgerichtshof am 22.01.2014 im Streit um den Domainnamen “wetteronlin.de” über die Zulässigkeit der Registrierung beschreibender Tippfehler-Domains (Typodomains) entschieden hatte (Az. I ZR 164/12 – wetteronline.de), wurden nun auch die Entscheidungsgründe veröffentlicht. Wie bereits berichtet hatte die Betreiberin des Internet-Wetterportals „wetteronline.de“ im vorliegenden Fall gegen den Inhaber des Domainnamens „wetteronlin.de“ auf Löschung des Domainnamens und Unterlassung der Nutzung […]