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Anforderungen an Anbieterkennzeichnung/Impressum nach § 6 TDG (OLG München, Urteil vom 12.02.2004 – 29 U 4564/03)

Das OLG München hält einen Link zum Impressum auf der Homepage am unteren Rand, soweit die Bildschirmauflösung von 1024 x 768 ihn nicht darstellt, für nicht rechtmäßig. Der Inhaber einer Website, bei der man erst durch vier Bildschirmseiten scrollen musste, verstieß damit gegen die Vorgaben des § 6 TDG. Konkret führte das Gericht zu den Erfordernissen der […]