KG Berlin: Namensanmaßung durch Benutzung von „aserbaidschan.de“ – Löschungsanspruch auch hinsichtlich Namenskern (Az. 5 U 110/12)
Mit Urteil vom 07.06.2013 (Az. 5 U 110/12) hat das Kammergericht in Berlin entschieden, dass die Benutzung des Domainnamens „aserbaidschan.de“ durch einen Dritten eine unzulässige Namensanmaßung nach § 12 BGB gegenüber der Republik Aserbaidschan darstellt. Damit führte es seine bisherige Rechtsprechung zu den Domainnamen „tschechische-republik.at“, „tschechische-republik.ch“ und „tschechische-republik.com“ fort (Urteil vom 29.05.2007, 5 U 153/06). […]