OLG Frankfurt: Weiterleitung eines Domainnamens nicht zwingend als Benutzung als Unternehmenskennzeichen anzusehen
Das OLG Frankfurt hatte in einem Ordnungsmittelverfahren nach § 890 ZPO zu entscheiden, ob die Weiterleitung eines Domainnamens zwingend als Benutzung als Unternehmenskennzeichen anzusehen ist (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 05.08.2013 – Az. 6 W 67/13). Der Unterlassungsgläubiger hatte einen Titel erwirkt, der es dem Unterlassungsschuldner untersagte, die geschäftliche Bezeichnung des Unterlassungsgläubigers als Domainnamen zur Kennzeichnung seines […]