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englischergarten.de et al.

Die Registrierung und Benutzung der Domainnamen „englischergarten.de“, „englischergarten.com“ und „englischer-garten.com“ für eine Website, auf der in polemischer Weise gegen den Leinenzwang im Englischen Garten Stellung genommen wird, stellt eine Namensverletzung im Sinne des § 12 BGB dar. Dies entschied das LG München I (23.09.2005 – 27 O 21605/04, nicht rechtskräftig).