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EuGH: Keine Telefonnummer im Impressum erforderlich (Urteil vom 16.10.2008 – C-298/07)

Art. 5 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2000/31/EG ist dahin auszulegen, dass der Diensteanbieter verpflichtet ist, den Nutzern des Dienstes vor Vertragsschluss neben seiner E-Mail-Adresse weitere Informationen zur Verfügung zu stellen hat, die eine schnelle Kontaktaufnahme und eine unmittelbare und effiziente Kommunikation ermöglichen. Eine Telefonnummer muss dabei nicht zwingend genannt werden; ein elektronisches Kontaktformular […]

KG Berlin: Angabe des abgekürzten Vornamens im Impressum

Das KG Berlin hat mit Beschluss vom 11.04.2008 (Az. 5 W 41/08) entschieden, dass eine vorschriftswidrige Abkürzung des Vornamens des Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG im Impressum – anders als die Angabe des nur abgekürzten Vornamens eines Einzelunternehmers (GRUR-RR 2007, 328 f.) – gemäß § 3 UWG als Bagatellverstoß und nicht als unlautere Wettbewerbshandlung […]

Anforderungen an Anbieterkennzeichnung/Impressum nach § 6 TDG (OLG München, Urteil vom 12.02.2004 – 29 U 4564/03)

Das OLG München hält einen Link zum Impressum auf der Homepage am unteren Rand, soweit die Bildschirmauflösung von 1024 x 768 ihn nicht darstellt, für nicht rechtmäßig. Der Inhaber einer Website, bei der man erst durch vier Bildschirmseiten scrollen musste, verstieß damit gegen die Vorgaben des § 6 TDG. Konkret führte das Gericht zu den Erfordernissen der […]