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BGH zur Verwirkung von markenrechtlichen Unterlassungsansprüchen (Urteil vom 15. August 2013 – I ZR 188/11 – Hard Rock Café)

Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob der weltweit tätigen Hard Rock-Gruppe Unterlassungsansprüche gegen das „Hard Rock Cafe Heidelberg“ zustehen. Ausweislich der Pressemitteilung wies der BGH die Klage im Hinblick auf die geschäftliche Bezeichnung zurück, da diesbezügliche Ansprüche verwirkt seien, weil die Klägerinnen diese Firmierung nach Rücknahme des Antrags auf einstweilige Verfügung mehr als 14 Jahre geduldet haben. […]