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Dos and Don’ts: Die größten Fehler des Beschwerdeführers im UDRP-Verfahren

In Verfahren nach der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) muss der Beschwerdeführer nachweisen, dass der streitgegenständliche Domainname mit einer Handels- oder Dienstleistungsmarke, an welcher der Beschwerdeführer Rechte hat, identisch oder dieser täuschend ähnlich ist und dass der Domaininhaber selbst keinerlei Recht oder berechtigtes Interesse in Bezug auf den Domainnamen hat und der Domainname bösgläubig registriert wurde […]