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BPatG: BMW erhält Wortmarke „M“ für Sportwagen

Der Kollege Thomas Stadler weist auf eine interessante Pressemitteilung des Bundespatentgerichts (BPatG) hin, wonach das von BMW für „Sportwagen“ angemeldete Wortzeichen „M“ als Marke schutzfähig ist. Das Zeichen ist nach Ansicht des Gerichts zum einen unterscheidungskräftig, da der angesprochene Durchschnittsverbraucher dem Buchstaben „M“ keine beschreibende Bedeutung für „Sportwagen“ (Klasse 12) beimesse. Darüber hinaus bestehe auch kein Freihaltungsbedürfnis.

EuG zur Eintragungsfähigkeit des Wortzeichens „suchen.de“ (Urteil vom 12.12.2007 – Rs. T-117/06)

Das Europäische Gericht erster Instanz entschied, dass das Wortzeichen „suchen.de“ mangels Unterscheidungskraft nicht als Gemeinschaftsmarke eintragungsfähig ist. Volltext: Urteil des EuG vom 12.12.2007, Rs. T-117/06