BPatG: BMW erhält Wortmarke „M“ für Sportwagen
Der Kollege Thomas Stadler weist auf eine interessante Pressemitteilung des Bundespatentgerichts (BPatG) hin, wonach das von BMW für „Sportwagen“ angemeldete Wortzeichen „M“ als Marke schutzfähig ist. Das Zeichen ist nach Ansicht des Gerichts zum einen unterscheidungskräftig, da der angesprochene Durchschnittsverbraucher dem Buchstaben „M“ keine beschreibende Bedeutung für „Sportwagen“ (Klasse 12) beimesse. Darüber hinaus bestehe auch kein Freihaltungsbedürfnis.