Beiträge

Wer darf „VOLKS“? BGH zur Verwendung der Bezeichnungen Volks-Inspektion, Volks-Reifen und Volks-Werkstatt (BGH vom 11.04.2013 – I ZR 214/11 – VOLKSWAGEN)

Die Volkswagen AG hatte die Betreiberin der Webseite Bild.de und die A.T.U. Auto-Teile-Unger Handels GmbH & Co. KG wegen Verletzung ihrer VOLKSWAGEN-Marken in Anspruch genommen. Vorausgegangen war eine Werbeaktion der Beklagten, in der Inspektionsleistungen für Kraftfahrzeuge unter der Bezeichnung „Volks-Inspektion“ und Reifen unter der Angabe „Volks-Reifen“ angeboten wurden. In der Werbung wurde A.T.U. ferner als „Volks-Werkstatt“ bezeichnet. […]