Rechnungs-Pflichtangaben

Bei der Umsatzsteuer kennt das Finanzamt kein Pardon: Unvollständige Rechnungsangaben und andere Verstöße gegen die Formvorschriften gefährden den Vorsteuerabzug. Bei der Kontrolle eingehender Rechnung sollten Sie daher besser keinen Mut zur Lücke an den Tag legen. Im Interesse Ihrer Geschäftspartner gilt das umgekehrt auch für Ihre eigenen Rechnungsvordrucke. Wir zeigen, worauf Sie achten müssen.

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