GEZ-Gebühren [Update]

Heute habe ich eine Antwort-Mail von der GEZ erhalten. Auf meine Anfrage

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wollte mich erkundigen, weshalb es nicht möglich ist, einen Fernseher einzeln anzumelden.
In Ihrer Gebührentabelle findet sich zwar ein gesonderter Tarif für ein Radio (EUR 5,32). Der Tarif für Fernsehen ist jedoch mit demjenigen für Radio und Fernsehen identisch (EUR 16,15), ohne dass ich hierfür einen sachlichen Grund erkennen kann.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir diese „Ungleichbehandlung“ erläutern könnten.

erhielt ich die äußerst informative Antwort

Sehr geehrter Herr Müller,

wir bestätigen den Eingang Ihrer Mail. Die Höhe der Gebühren wurde
gesetzlich festgelegt.

Auch wenn nur ein Fernsehgerät zum Empfang bereitgehalten wird, sind eine
Grundgebühr von 5,32 EUR und
eine Fernsehgebühr von 10,83 EUR insgesamt 16,15 EUR monatlich zu
entrichten.

Selbstverständlich können Sie nur ein Fernsehgerät anmelden, jedoch
betragen die Gebühren hierfür 16,15 EUR
monatlich, pro Quartal 48,45 EUR.

Mit freundlichen Grüßen
Gebühreneinzugszentrale

, die mich nun auch nicht schlauer sein lässt…

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