Werbung auf Fussballern

Ein Sportverband ist berechtigt, Werbung auf den Hosen der Trikots von Sportlern zu untersagen. Ein Fußballverein scheiterte mit seiner Klage gegen den Bundesverband, der in seinen Regeln Werbung auf den Hosen der Spielern untersagt. Als Werbefläche darf ausschließlich die Vorderseite und ein Ärmel im Oberarmbereich des Trikots der Fußballspieler dienen. Werbung auf anderen zur Spielkleidung gehörenden Ausrüstungsgegenständen ist verboten (LG Frankfurt am Main, Urteil vom 09.11.2005, Az. 2-06 O 101/054).

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