Schöffen sollen deutscher Sprache mächtig sein

Ein bei Gericht amtierender Schöffe (ehrenamtlicher Richter) soll nach Meinung des Bundesrates ausreichende deutsche Sprachkenntnisse besitzen, um an einer Hauptverhandlung und der sich anschließenden Urteilsberatung selbstständig teilnehmen zu können. Das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) soll deswegen um einen entsprechenden Passus ergänzt werden.

Quelle: hib-Meldung 201/2005

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