Schadensersatz für verfallene Flugtickets

Ein Passagier kann keinen Schadensersatz für verfallene Flugtickets bei der Versicherung des Unfallgegners geltend machen, wenn er die geplante Mitfahrgelegenheit zum Flughafen nicht rechtzeitig antreten kann und deshalb – mangels eingeplantem Zeitpolster – das Flugzeug nicht erreicht, weil es bei der Fahrt zu einem Verkehrsunfall mit dem Mietfahrzeug kam.

Quelle: Jurion

Der Sachverhalt klingt eigentlich nach konstruiertem Lehrbuchfall, war jedoch vom AG Minden (Urteil v. 20.07.2005 – 4 C 53/05) zu entscheiden.

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.