Schadensersatz für verfallene Flugtickets
Ein Passagier kann keinen Schadensersatz für verfallene Flugtickets bei der Versicherung des Unfallgegners geltend machen, wenn er die geplante Mitfahrgelegenheit zum Flughafen nicht rechtzeitig antreten kann und deshalb – mangels eingeplantem Zeitpolster – das Flugzeug nicht erreicht, weil es bei der Fahrt zu einem Verkehrsunfall mit dem Mietfahrzeug kam.
Quelle: Jurion
Der Sachverhalt klingt eigentlich nach konstruiertem Lehrbuchfall, war jedoch vom AG Minden (Urteil v. 20.07.2005 – 4 C 53/05) zu entscheiden.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!