Münchner scheitert mit Feinstaub-Klage

Gericht: Umfassendes Problem, daher kein Anspruch auf örtliche Maßnahmen
In einer bundesweit ersten Entscheidung ist ein Münchner mit seiner Klage gegen die Überschreitung des EU-Feinstaubgrenzwertes in seiner Wohngegend gescheitert. Der Anwohner der viel befahrenen Landshuter Allee habe keinen Anspruch auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen, entschied das Bayerische Verwaltungsgericht München am Mittwoch.

[via heute.de]

Pressemitteilung des VG München [PDF, 40KB]

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