Mordprozess gegen Geisterfahrer

Ein junger Mann muss sich von heute an vor dem Landgericht Regensburg wegen einer Geisterfahrt verantworten. Er hatte auf der A3 einen Unfall mit drei Toten und drei Verletzten verursacht; die Anklage wirft ihm vor, in selbstmörderischer Absicht in die falsche Richtung gefahren zu sein.

Quelle: Bayern3

Dass ein Geisterfahrer wegen Mordes angeklagt wird, habe ich bisher auch noch nicht gehört.

3 Kommentare
  1. Tim
    Tim sagte:

    Hä? Geht’s jetzt darum, dass der BR einen Fehler in der Überschrift hat? Oder transportierts du den Fehler jetzt als Tatsache mal eben so weiter? Denn wenn es heißt "in selbstmörderischer Absicht", dann geht es natürlich nicht um Mord, denn es fehlen ja alle Mordmerkmale. Ein Blick ins Gesetz erleichtert eben nicht nur die Rechtfindung sondern auch das Bloggen: http://www.bib.uni-mannheim

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  2. Peter
    Peter sagte:

    Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautet nach einem Bericht auf Bayern3 auf Mord. Angeblich der erste Fall, in dem ein Staatsanwalt einen Geisterfahrer deswegen angeklagt hat. Es handelt sich also weder um einen Fehler bei Bayern3 noch bei mir. Das mit der selbstmörderischen Absicht und dem Unterschied zu Mord war mir im Übrigen schon klar.

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