Mordprozess gegen Geisterfahrer IV

Nach Informationen der SZ wurde der 20-jährige Angeklagte vom LG Regensburg wegen dreifachen Mordes zu vier Jahren Haft verurteilt. Die Jugendstrafkammer kam zu der Überzeugung, dass der junge Mann sich selbst töten wollte. Er selbst bestreitet das.
Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer eine achtjährige Jugendstrafe gefordert. Sie wertete die Geisterfahrt des Mannes als dreifachen Mord und dreifachen versuchten Mord. Den Tatvorsatz sah die Anklägerin dadurch belegt, dass der junge Mann bei seiner nächtlichen Geisterfahrt zunächstohne Licht unterwegs war.

Frühere Berichte über den Fall finden sich hier, hier und hier.

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