Mordprozess gegen Geisterfahrer II

Einen 20-jährigen Angeklagten liegt Mord in drei tateinheitlichen Fällen mit versuchtem Mord in drei tateinheitlichen Fällen zugleich mit gefährlicher Körperverletzung in drei tateinheitlichen Fällen zur Last.

Nach Anklage soll der Angeklagte am 19.06.2004 gegen 03.30 Uhr an der Anschlussstelle Schwarzach der Bundesautobahn A3 entgegen der Fahrtrichtung in die Autobahn eingefahren sein, um in Selbstmordabsicht einen Unfall herbeizuführen. Dabei soll er billigend in Kauf genommen haben, dass durch einen Zusammenstoss andere Verkehrsteilnehmer getötet oder schwer verletzt werden. Nach dem Einfahren in die Autobahn soll der Angeklagte auch das Fahrlicht ausgeschaltet haben, um nicht bemerkt zu werden, und es erst wieder eingeschaltet haben, als ihm ein Fahrzeug entgegenkam. Beide Fahrzeuge stießen teilweise überlappend frontal zusammen. Von den Insassen des entgegenkommenden Fahrzeuges verstarben drei Personen aufgrund der erlittenen Verletzungsfolgen. Drei weitere Personen erlitten schwere Verletzungen. Der Angeklagte soll bei seiner Vorgehensweise den Tod der Insassen bewusst in Kauf genommen haben. Ihm soll auch bewusst gewesen sein, dass die Insassen des entgegenkommenden Fahrzeuges nicht mit der Fahrweise des Angeklagten rechneten. Dem Angeklagten soll bewusst gewesen sein, dass eine völlig unbestimmte Anzahl von Personen in Todesgefahr gebracht werde.

Fortsetzungstermine:
19.07.2005, 09.00 Uhr; 20.07.2005, 09.00 Uhr, jeweils SS 101

Quelle: Aktuelle Prozeßtermine aus dem Landgerichtsbezirk Regensburg

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