LG Frankfurt am Main: Bahn darf Fahrkarten als Sonderangebot im Supermarkt vertreiben
Die von der Deutschen Bahn veranstaltete Sonderaktion mit dem Vertrieb von Billig-Fahrscheinen über die Supermarkt-Kette Lidl ist am 19.05.2005 vom Frankfurter Landgericht gebilligt worden. Die Richter wiesen den Eilantrag eines Reisebüros mit Bahn-Lizenz zurück. Der Deutsche Reisebüro- und Reiseveranstalterverband (DRV), der das Reisebüro unterstützt, hat angekündigt, den Rechtsweg ausschöpfen zu wollen.
[via beck-aktuell]
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