Klarheit
Die Vertrauensfrage von Gerhard Schröder war gar nicht ‚unecht‘, sie war lediglich ‚auf Auflösung gerichtet‘. Na dann. (zur PM des BVerfG – 2 BvE 4/05 und 2 BvE 7/05)
Die Vertrauensfrage von Gerhard Schröder war gar nicht ‚unecht‘, sie war lediglich ‚auf Auflösung gerichtet‘. Na dann. (zur PM des BVerfG – 2 BvE 4/05 und 2 BvE 7/05)
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