Juristenprobleme
Paragraf 2 Absatz 3a StVO soll ergänzt werden: „Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen“. Ein Verstoß kostet EUR 20, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert werden EUR 40. Die Regelung soll u.a. das Anbringen von Winterreifen im Winter umfassen. Mal sehen, ob es etwas hilft.
Eine Winterreifenpflicht wurde nicht eingeführt, da in einem solchen Fall die Vokabel „Winter“ zeitlich und bundesweit einheitlich definiert werden müsste. Juristenprobleme.
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