Haftungsfalle

Eine Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW bei 300 eBay-Auktionen zeigte: Rund zwei Drittel aller Privatverkäufer wollten ihre Gewährleistungspflicht – was gesetzlich erlaubt ist – ausdrücklich ausschließen. Allerdings misslang das formal bei fast jedem zweiten Anbieter. […] Private Händler können allerdings – im Unterschied zu gewerblichen – die Gewährleistung vertraglich ausschließen. Dafür reichen vier Worte: „Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.“

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

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