Haftungsfalle
Eine Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW bei 300 eBay-Auktionen zeigte: Rund zwei Drittel aller Privatverkäufer wollten ihre Gewährleistungspflicht – was gesetzlich erlaubt ist – ausdrücklich ausschließen. Allerdings misslang das formal bei fast jedem zweiten Anbieter. […] Private Händler können allerdings – im Unterschied zu gewerblichen – die Gewährleistung vertraglich ausschließen. Dafür reichen vier Worte: „Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.“
Quelle: Verbraucherzentrale NRW
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!