Domains sind „nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter“

Aufwendungen, die für die Übertragung eines Domain-Namens an den bisherigen Domaininhaber geleistet werden, sind Anschaffungskosten für ein in der Regel nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut und daher nicht als Betriebskosten von der Steuer ansetzbar. Dies entschied der BFH mit Urteil vom 19. Oktober 2006 (Az. III R 6/05), welches gestern bekannt wurde.

Siehe auch:
Pressemitteilung des BFH vom 14.02.2007
Kosten für Domain-Namen nicht absetzbar (Handelsblatt)

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