Charakterliche Eignung
Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Antrag eines Parksünders, die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis wiederherzustellen, zurückgewiesen. Aufgrund mehrfacher Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung kam das Gericht zu dem Schluss, dass dem Antragsteller die geistige und charakterliche Eignung zum Führen von Fahrzeugen fehlt. Gegen den Antragsteller wurden seit dem Jahre 2002 in Berlin mindestens 99 Verfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten geführt (Entscheidung vom 27.07.2005, Az: VG 11 A 544.05).
Quelle: beck-aktuell
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