Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes geistigen Eigentums

Die Bundesregierung hat am 24.1.2007 den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Durchsetzungsrichtlinie beschlossen, mit dem Inhabern geistigen Eigentums verbesserte rechtliche Instrumentarien zum Schutz vor Produktpiraterie an die Hand gegeben werden soll. Mit dem Gesetzentwurf werden mehrere Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums novelliert. Für das Urheberrechtsgesetz stehen dabei zwei bedeutsame Änderungen an: Die Erweiterung des Auskunftsanspruchs gegen Dritte sowie die Beschränkung der anwaltlichen Kosten für eine erstmalige Abmahnung bei Urheberrechtsverletzungen außerhalb des geschäftlichen Verkehrs.

Quelle: Institut für Urheber- und Medienrecht

Die Pressemitteilung des BMJ findet sich hier.

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