BGH: Produkthaftung eines Quasi-Herstellers
Der u.a. für die Produkthaftung zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Voraussetzungen zu entscheiden, nach denen ein Unternehmen nach dem Produkthaftungsgesetz haftet.
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Der u.a. für die Produkthaftung zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Voraussetzungen zu entscheiden, nach denen ein Unternehmen nach dem Produkthaftungsgesetz haftet.
§ 1 UWG LG Hamburg v. 02.03.2004 – 312 O 529/03 Leitsatz von JurPC: Die Registrierung als Admin-C ist als kausaler Beitrag zu dem Wettbewerbsverstoß durch ein internetbasiertes Angebot unkonzessionierten Glückspiels anzusehen, da die Benennung als Admin-C zwingende Voraussetzung für die Domain-Registrierung ist.
LG Bonn v. 23.02.2005 – 5 S 197/04 Das LG Bonn hat die Berufung gegen das Urteil des AG Bonn v. 24.08.2004 – 4 C 252/04, über das bereits berichtet wurde, zurückgewiesen, berichtet die Kanzlei PKL Keller Koppenhöfer Spies. Fazit Die Bejahung der Haftung des Admin-C hat beträchtliche Auswirkungen bei Rechtsverletzungen auf Webseiten. Mit dem […]
§§ 670, 677, 683 BGB AG Bonn v. 24.08.2004 – 4 C 252/04 Leitsätze von beck-aktuell: 1.Wer sich als Admin-C einer Domain eintragen lässt, trägt willentlich und adäquat kausal zu Störungen bei, die von rechtswidrigen Inhalten dieser Domain ausgehen. Er ist daher mitverantwortlich für die Inhalte des Programmangebots. 2.Ihm kommen weder in direkter noch in […]
§ 1004 BGB, § 3 UWG AG Bonn v. 24.08.2004 – 4 C 252/04 Das AG Bonn hat erstmalig ausdrücklich auch die Haftung des Admin-C für den wettbewerbswidrigen Inhalt einer Domain bejaht, ohne dass der Admin-C weiter in Erscheinung trat, berichtet die Kanzlei Heyms & Dr. Bahr.,
§§ 1 a.F., 3, 4 Nr.11, 8 Abs.1, 3 Nr.1 UWG, § 284 StGB, §§ 8-11 TDG OLG Hamburg v. 14.07.2004 – 5 U 160/03 Ein Unternehmen, das auf seiner Internetseite fremde Domains zum Verkauf anbietet und zugleich auf diesen Domains Werbung schaltet und damit Einnahmen erzielt, an denen die Inhaber der Domains beteiligt werden […]
§§ 5, 15 Abs. 4 MarkenG OLG Hamburg v. 02.09.2004 – 5 W 106/04 Das bloße Geschehenlassen einer Verknüpfung von Internetdaten einer Homepage zu einer verwechslungsfähigen Geschäftsbezeichnung durch Suchmaschinen kann noch keine Störerhaftung des Inhabers der Homepage begründen, wenn die Verwendung der Internetdaten für sich genommen rechtlich zulässig ist. so der Leitsatz von JurPC.
Der Text des Urteils des LG Frankfurt vom 30.04.2004 (Az. 2-8 S 83/03), über das bereits berichtet wurde, ist nun bei JurPC als PDF verfügbar.
Theaterbesucher müssen […] damit rechnen, dass in einer Aufführung Schreckschusspistolen zum Einsatz kommen können. Unter Berücksichtigung der Kunstfreiheit und der Unterhaltungserwartungen des Publikums kann der Einsatz von Schreckschusspistolen bei Theateraufführungen nicht als Unsitte oder Nachlässigkeit angesehen ist. Wer – wie der Kläger – vorgeschädigt und besonders lärmempfindlich ist, geht mit einem Theaterbesuch ein Gesundheitsrisiko ein […]
§§ 5, 8 TDG Brandenburgisches Oberlandesgericht v. 16.12.2003 – 6 U 161/02 1. Ein Internetauktionshaus ist nicht für jugendgefährdende oder sonst gesetzwidrige Inhalte nach § 5 Abs. 1 TDG verantwortlich, wenn es sich um fremde Informationen handelt, die sich das Auktionshaus nicht „zu eigen“ macht. 2. Ein „zu-eigen-Machen“ liegt vor, wenn die Inhalte als eigene […]