Haftungs- und versicherungsrechtliche Besonderheiten von Sozietäten und Scheinsozietäten
Solange ein Rechtsanwalt als Einzelanwalt tätig ist, sind die haftungs- und versicherungsrechtlichen Verhältnisse weitgehend unproblematisch: für eigene anwaltliche Fehler haftet er grundsätzlich alleine und seine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung wird für ihn im Rahmen der Versicherungsbedingungen bis zur Höhe der Versicherungssumme eintreten. Die Situation ändert sich jedoch, wenn sich Berufskollegen zur gemeinsamen Ausübung der beruflichen Tätigkeit zusammenschließen. Der […]