ne bis in idem
Gefunden im Thomas/Putzo, ZPO, 25. A., § 322 Rz. 7
Grundsatz im Strafrecht nach dem ein Täter wegen einer Straftat nur einmal verurteilt werden darf (Strafklageverbrauch).
Quelle: lexexact
Lateinisch: „Nicht zweimal in derselben Sache“. Verbot einer erneuten Strafverfolgung des Täters wegen derselben Tat, sog. „Strafklageverbrauch“. Dies folgt aus § 103 GG. Besonders problematisch ist, was alles zu einer einzigen Tat gehört.
Quelle: Juracafe
Eine etwas ausführlichere Erläuterung gibt es bei uni-protokolle.de.
Fuer den interessierten Leser: Double Jeopardy heisst das Ding in den USA.