Zusammenspiel von EU- und IR-Marken

Karsten Prehm (Kanzlei Prehm & Klare) erläutert bei Markenplatz die Auswirkungen des Beitritts der EU zum PMMA, über den bereits berichtet wurde:

1. Anmelder, die das System des Madrider Protokolls benutzen, können in ihrer internationalen Anmeldung die Europäische Gemeinschaft benennen.[…]
2. Eine angemeldete oder eingetragene Gemeinschaftsmarke kann als Grundlage für eine internationale Anmeldung dienen.[…]
3. Zudem soll für bereits existierende internationale Registrierungen eine nachträgliche Schutzausdehnung auf die Europäische Gemeinschaft beantragt werden können.

Der Beitritt ist ein wichtiger Schritt für die Ausgestaltung der Gemeinschaftsmarke als wirkliche Alternative zur nationalen Markenanmeldung.

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