Verwechslungsgefahr – „EURO 2000“ auf Fußbällen
§§ 8 Abs. 2 Nr. 1, 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG
BGH v. 25.03.2004 – I ZR 130/01
Einem dem Verkehr zur Benennung eines Sportereignisses geläufigen Begriff kommt als Bestandteil einer Wort-/Bildmarke, die für Sportgeräte und für die Durchführung von Sportveranstaltungen eingetragen ist, kein bestimmender Einfluss für den Schutzumfang der Marke zu.
Dies hat der BGH in einem Streit um den Aufdruck „Euro 2000“ einer Vertreiberin für Fußbälle gegen die UEFA entschieden, berichtet LexisNexis am heutigen Tag.
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