Verwechslungsgefahr – Deutsche Post vs. Die Blaue Post
Es besteht keine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken „Deutsche Post“ und „Die Blaue Post“. Mit dieser Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln wurden Ansprüche der Deutsche Post AG gegen ihren Konkurrenten „Die Blaue Post“ wegen der von ihr geltend gemachten Verletzung von Marken- und Firmenrechten zurückgewiesen (Urteil vom 28.01.2005 – 6 U 131/04).
[via beck-aktuell]
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!