Verwechslungsgefahr – CASA ./. KaZaA

Der Betreiber der Musiktauschbörse KaZaA unterlag vor dem Europäischen Markenamt der Nemetschek AG. Diese machte im Wege eines Widerspruchs gegen die Markenanmeldung „Kazaa“ ihre Rechte am Zeichen „CASA“ geltend und obsiegte, berichtet Golem. Entscheidend sei hierfür gewesen, dass die Kennzeichen trotz unterschiedlichen Aussehens dennoch identisch klängen.

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