Und wieder ein Streifenstreit
Bereits im Oktober letzten Jahres unterlag adidas vor dem Europäischen Gerichtshof der Fitnessworld Trading Ltd im Streit um die Verwendung eines Streifenmotivs auf Sportkleidung. Fitnessworld hatte ein Motiv aus zwei Streifen verwendet, adidas verwendet bekanntermaßen drei Streifen. Das Gericht urteilte damals, dass
der Inhaber einer bekannten Marke […] die Benutzung eines ähnliche Zeichens, das nur als Verziehrung aufgefasst wird, nicht verhindern
kann [Urteil des Gerichtshofes in dem Vorabentscheidungsverfahren C-408/01].
Nun versucht es adidas erneut:
Der Sportartikelproduzent Adidas-Salomon hat den Modehersteller Polo Ralph Lauren in den USA verklagt, weil er seine Markenrechte verletzt sieht. Dies bestätigte am 26.08.2004 eine Firmensprecherin in Herzogenaurach. Adidas verlangt, dass Ralph Lauren eine Jacke mit zwei Streifen aus dem Handel nimmt. Es bestehe Verwechslungsgefahr mit dem Drei-Streifen-Logo von Adidas.
berichtet beck-aktuell. Bleibt abzuwarten, ob die amerikanischen Gerichte, die mit diesem Fall befasst sind, die Auffassung des EuGH teilen.
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